Beratung und Antragstellung

Vorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen- Anhalt 2007 bis 2013 (EPLR) haben obere Priorität, wenn sie der Umsetzung von Leader-Konzepten dienen.
Dafür sind je nach Förderrichtlinie einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wenn Sie - angeregt durch diese Internetseite oder durch das Leaderkonzept - der Meinung sind, dass Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für ein Leader-Vorhaben erfüllen könnte, teilen Sie uns bitte Ihre Projektidee mit. Dazu verwenden Sie bitte den Projektsteckbrief.
Wesentliches Instrument zur Umsetzung von Leader-Vorhaben ist die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE) inklusive deren Änderung vom 17.09.2010. Förderanträge müssen einschließlich der dazugehörigen Anlagen  bis zum 01. März (neu!) des jeweiligen Jahres beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.
Die lokalen Aktionsgruppe (LAG) stellt im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung bereits zum Jahresende eine Prioritätsliste der Maßnahmen auf, die als Leader-Vorhaben anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Mitglied in der LAG werden - Geschäftsordnung der LAG mit Mitwirkungserklärung.
Vorhaben und Projekte zur Umsetzung zertifizierter Leitprojekte aus dem ILEK Magdeburg / Börde werden mit einem weiteren Förderbonus von 5 % prämiert, so dass sich mit dem 5 % Bonus aus Leader für jedes geförderte Projekt eine Erhöhung der Förderung um 10 % ergeben kann. Ihre Ansprechpartner dafür sind das ILE-Regionalmanagement Börde (Herr Eggeling).

Neu:
RELE Lesefassung der aktuell gültigen Richtlinie und Antragsunterlagen (Anlage D und E)
Hier zum Herunterladen:
Richtlinie
Antragsunterlagen

Leaderprojektförderung des Landkreises Börde

Seit dem 01.07.2007 besteht für Akteure aus dem Landkreis Börde bzw. für Akteure, deren Projektumsetzung von Interesse für den LK Börde ist, eine sog. Leaderprojektförderung (Richtlinie und Antrag).

Nachhaltigkeitsrichtlinie

Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur  Nachhaltigkeits-RiLi zum Teil B – Vorhaben zur Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen

mit Bezug zum ländlichen Tourismus der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt (RLNELR)Anträge können unter Verwendung des im Netz aktuell eingestellten Antragformulars bis zum 31.03.2011 beim Landesverwaltungsamt, Referat 409 eingereicht werden.

 

Über http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1743  gelangen Sie auf die Hauptseite des MLU und können dort die Veröffentlichung einsehen,

der Aufruf selbst ist abrufbar unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=48121 .

Anträge sind auf der Leiste im rechten Feld herunterladbar. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufruf Vorhaben nach Teil A der Richtlinie (Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Durchführung beispielhafter nachhaltiger, integrierter Entwicklungsstrategien) nicht betrifft.


  

Sachsen Anhalt Europäische Kommission Ländliche Entwicklung 2007-2013 Landkreis Börde Netzwerk Ländliche Räume